Erfahrung schon seit 1983
Die
Schmerzklinik ist
nach § 40 SGB V von allen
gesetzlichen Krankenkassen als
Rehabilitationseinrichtung anerkannt. Für Patienten mit
privater
Krankenkasse werden Krankenhaus- bzw. krankenhausvergleichbare Behandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt.
Beihilfefähig.
QUERSCHNITTSSYNDROM
Schmerz / Schmerzen
bei einem
Als Querschnittssyndrom bezeichnet man die komplexe (= vielfältige) neurologische Symptomatik (= Krankheitszeichen) bei Querschnit tläsion (= vollständige oder teilweise Schädigung eines oder mehrerer Rückenmarkssegmente durch eine direkte Verletzung).
Über den Mechanismus der
Schmerz entstehung bei einem
Querschnittssyndrom ist wenig bekannt.
Nach Thoden (1987) klagen 50% aller Patienten mit traumatischen
(= verletzungsbedingten)
Querschn
ittsläsionen über störende Mißempfindungen unterhalb der Läsionsstelle
(= Verletzungsstelle).
Immerhin 27% leiden unter Schmerzen, vorwiegend im Bereich der
Extremitäten
(=
Arme,
Beine).
Teilweise treten auch krampfartige,
viszerale Schmerzen
(= aus dem
Bauchraum
stammende
Schmerzen)
auf.
Der
Schmerz, der bei
einer kompletten (= vollständige Durchtrennung des Rückenmarks)
Querschnit tslähmung im
gelähmten Bereich auftritt, wird als
Deafferenzierungsschmerz
bezeichnet. Dieser Begriff beschreibt
Schmerzen, die
nach, bzw. trotz Ausschaltung der sensiblen Impulse (Afferenzen
(= dem Zentralnervensystem
zuströmende Erregung)) im ehemaligen
Versorgungsgebiet des betroffenen
Nerven
oder Nervenstammes auftreten. Im Prinzip handelt es sich also um
Phantomschmerzen. Es hat sich allerdings als zweckmäßig erwiesen, den
Begriff "Phantomschmerz"
nur dann zu verwenden, wenn ein (Teil-) Verlust einer
Extremität
(=
Arm
/
Bein) vorliegt.
Auch vom Verletzungssegment selbst können
Schmerzen ausgehen,
die oft auf eine Instabilität zurückzuführen sind. Diese Instabilität kann
chirurgisch behoben werden.
Bei einem inkompletten
(= unvollständigen Durchtrennung des Rückenmarks)
Querschnittssyndrom können
Schmerzen auch vom
verletzten / gestörten Rückenmark ausgehen und peripher
(= im äußeren Körperbereich)
empfunden werden, es liegt dann ein sog.
zentraler Schmerz
vor.
Bei einer Parapleg ie (= schlaffe oder spastische Lähmung beider Bei ne) kann die kontinuierliche per idurale (= rückenmarknahe) Blockade mit Katheter (*siehe unten) hilfreich sein. Die Implantation (= Einpflanzung) des Katheters muß jedoch oberhalb des geschädigten Segments erfolgen. Bei Tetrapleg ie (= vollständige Lähmung aller 4Extremi täten) bedarf die kontinuierliche Per iduralblockade oberhalb des geschädigten Segments wegen des erhöhten Risikos einer strengen Indikationsstellung (= Abwägung von Nutzen und Risiko).
Als
medikamentöse Schmerztherapie können beim Querschnittssyndrom
Carbamazepin, auch Gabapentin oder Pregabalin
(= Mittel gegen die Fallsucht, aber auch beim
Schmerz nach einem
Querschnittssyndrom hilfreich),
Baclofen (= im
Gehirn/Rückenmark wirkendes Mittel zur Muskelentspannung)
und schmerz
distanzierende
Antidepressiva
(= Mittel gegen Depressionen)
sowie
Neuroleptika
(= Mittel gegen psychische Erkrankungen)
versucht werden.
Als hilfreich hat sich auch eine
Infusionsserie mit Lidocain (= ein mittellang wirkendes,
örtliches Betäubungsmittel)
erwiesen. Dabei werden unter Pulskontrolle (Monitor) in aufsteigender
Dosierung jeweils 50, 100 u. 150 mg gelöst in 200 ml Kochsalz 0,9% mit Hilfe
einer Infusionspumpe (z.B. Infusomat) innerhalb eine Stunde verabreicht, wobei
sicherheitshalber ein Abstand von 24 Stunden zwischen den einzelnen Infusionen
eingehalten werden sollte.
Gegen die unangenehme Spastik
(= unangenehme Muskelverspannung, -verkrampfung)
wirkt am besten Baclofen. Falls bei oraler
(= über den
Mund verabreichte)
Gabe die Nebenwirkungen zu stark werden, kann die rückenmarknahe Verabreichung
mit eingepflanzter Pumpe (oder Port) in Erwägung gezogen werden.
Mittel der 2. Wahl ist Sirdalud.
Rhizotomien (= selektive Blockaden der hinteren Rückenmarkwurzeln) und Sympathektomien (= operative Teilentfernung des unwillkürlichen Nervensystems) sollen beim Querschnittssyndrom erfolglos sein (Thoden 1987). Nach Winkelmüller (1993) kann eine elektrische Stimulation der Hinterstränge des Rückenmarks versucht werden (DCS = dorsal column Stimulation, bzw. ESES = epidurale spinale Elektrostimulation).
Bestehen bei Querschnittssyndrom längerfristig Schmerzen, so ist davon auszugehen, daß bereits ein Chronifizierungsgrad II oder III (Mainzer Stadieneinteilung) vorliegt. In diesen Fällen ist eine rein somatische (= körperliche) Behandlung kaum mehr ausreichend, sondern es müssen zusätzlich psychologisch /psychotherapeutische Interventionen erfolgen.
* Methodenbeschreibung
Die
kontinuierliche epidurale Blockade mit Katheter wird zur
Schmerzausschaltung bei Operationen allgemein oft angewendet, sie eignet sich
vorzüglich auch zur Therapie chronischer
Schmerzen. Bei
dieser Methode wird im Bereich der Lendenwirbel (oder auch höher, je nach
Verletzungssegment) ein dünner Kunststoffkatheter in örtlicher Betäubung dicht
an das Rückenmark eingelegt. Dieser wird dann mehrmals täglich mit einer lang
wirkenden,
örtlichen Betäubungsmittellösung aufgefüllt. Der Katheter kann auch mittels
einer kleinen Medikamentenpumpe kontinuierlich befüllt werden.
In vielen Fällen kommt es unter dieser Behandlung allmählich zu einer
zunehmenden Beschwerdereduktion, so daß der Katheter nach 2-3 Wochen dann wieder
entfernt werden kann.
Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.eu (einfach anklicken).
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Laut den Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem 1.4.2007 alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Quelle: Web-Seite der Bundesregierung und Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05) und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen (eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu)).
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Aktualisiert: >10.01.2009</> kusb&
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